Ligaordnung
Die Ligaordnung des NTFV regelt den Spielbetrieb von der Mannschaftsmeldung bis zur Aufstiegsrunde. Stand 11/2024.
Inhalt
- § 1 Allgemeines
- § 2 Mannschaftsmeldung
- § 3 Spieltermine
- § 4 Persönliche Spielberechtigung
- § 5 Spielberechtigung in einer Mannschaft
- § 6 Spielort
- § 7 Spieltisch, Beleuchtung, Bälle und Spielhindernisse
- § 8 Bereitstellung des Spieltisches für die Gastmannschaft
- § 9 Spielbeginn
- § 10 Spielregeln und Modus
- § 11 Spielwertung
- § 12 Mitteilung des Spielergebnisses einer Begegnung
- § 13 Schiedsrichter
- § 14 Protest und Einspruch
- § 15 Regelungen für Auf- und Abstieg sowie die Meisterschaft
- § 16 Aufstiegsrunde Niedersachsen
§ 1 Allgemeines
(1) Alle Tischfußballspiele von Mannschaften der Ligen des Niedersächsischen Tischfußballverbands e.V. (im Folgenden „NTFV“ genannt“) im Rahmen der laufenden Saison werden nach der nachfolgenden Ligaordnung durchgeführt.
(2) Für den niedersächsischen Spielbetrieb verantwortlich ist der Sportwart des NTFV.
(3) Änderungen der Ligaordnung richten sich nach § 17 der Satzung des NTFV und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
§ 2 Mannschaftsmeldung
(1) Den Ligaleitern und dem Sportwart des NTFV obliegen alle Maßnahmen zur Vorbereitung eines Spieljahres. Die Mannschaftskapitäne sind verpflichtet, sich innerhalb des von den Ligaleitern vorgegebenen Rückmeldezeitraums bei diesen mit dem aktuellen, vom Sportwart entworfenen Mannschafts-Meldebogen neu anzumelden, zurückzumelden bzw. sich von der Liga abzumelden.
(2) Neu für den Ligabetrieb gemeldete Mannschaften werden der untersten Spielklasse zugeteilt. Es kann eine Wildcard für eine Spielklasse, die dem Leistungsniveau der Mannschaft entspricht, beantragt werden. Darüber wird bei der Ligaversammlung abgestimmt.
(3) Der Name einer Mannschaft muss den Regelungen der gültigen DTFL-Lizenzordnung entsprechen. Jedoch behält sich die zuständige Ligaleitung vor, Mannschaftsnamen aus Gründen des Gesamtkonzepts der Tischfußballligen sowie der Außendarstellung und Gesamtvermarktung abzulehnen.
§ 3 Spieltermine
(1) Der Spielzeitraum wird von den jeweils zuständigen Ligaleitern festgesetzt und verkündet. In jedem Fall müssen sämtliche Spiele bis zur Aufstiegsrunde desselben Kalenderjahres absolviert worden sein.
(2) Die Spieltermine werden vor Saisonbeginn von den Ligaleitern festgelegt und auf www.ntfv.de bekannt gegeben.
(3) Die Regelungen für Einhaltung der Termine und Terminänderungen sowie der Ablauf bei Terminverlegungen obliegt den jeweiligen Ligaleitungen und muss auf der Ligaversammlung kommuniziert werden.
(4) Die Ligaleitung kann Terminänderungen bzw. Spielverlegungen anordnen, wenn andere Veranstaltungen dies erfordern oder ähnlich gravierende Gründe vorliegen.
(5) Kann eine Mannschaft durch unvorhersehbare oder triftige Gründe eine Begegnung nicht austragen, so ist die betreffende Mannschaft verpflichtet, dies unverzüglich der Ligaleitung und dem Spielführer der gegnerischen Mannschaft zu melden. Ein neuer Spieltermin wird gemäß den Regularien der jeweiligen Liga angesetzt, falls die Ligaleitung die Gründe anerkennt.
(6) Bei einem nicht zustande gekommenen Spiel obliegt die Wertung der Begegnung der Ligaleitung.
§ 4 Persönliche Spielberechtigung
(1) Ein Spieler ist spielberechtigt, wenn er über eine gültige C-Lizenz beim NTFV verfügt und, sobald er online sichtbar ist, für die entsprechende Mannschaft eingetragen ist.
(2) Für bis zu zwei Einsätze in einer höherklassigen Mannschaft desselben Vereins ist es nicht notwendig, dass der Spieler online der höherklassigen Mannschaft zugeordnet wird.
(3) Wechselt ein Spieler, der einer Mannschaft zugeordnet ist, zu einer Mannschaft, die nicht demselben Verein angehört, so hat er ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Antrages für den Mannschaftswechsel bei der Ligaleitung für die folgenden drei Spieltage eine Spielsperre. Das ist unabhängig davon, ob er in der laufenden Saison bei einer Begegnung einen Spieleinsatz hatte.
(4) Bis spätestens Ende des ersten Spieltages und vor dem ersten Spieleinsatz ist ein Mannschaftswechsel ohne Spielsperre möglich. § 4 Abs. 1 bleibt hiervon unberührt.
(5) Bei Auflösung einer Mannschaft während einer laufenden Saison gelten für die Spieler der aufgelösten Mannschaft die Regelungen zum Mannschaftswechsel aus § 4 Abs. 2, 3, 4 entsprechend.
(6) Wenn ein Verein sich mit einer Mannschaft über die Aufstiegsrunde Niedersachsen für die Regionalliga qualifiziert oder an der Regional- oder Bundesliga teilnimmt, dürfen die Spieler, die einen Spieleinsatz hatten, in der gleichen Saison nur für diesen Verein am Ligabetrieb des DTFB, der DTFL, teilnehmen.
(7) Spieler, die für eine Mannschaft des NTFV an der Aufstiegsrunde Niedersachsen, der Regionalliga oder der Bundesliga teilnehmen, müssen Mitglied in dem Verein sein, für den sie antreten, und gemäß § 4 Abs. 1 über eine gültige C-Lizenz beim NTFV verfügen.
§ 5 Spielberechtigung in einer Mannschaft
(1) Ein Spieler, der dreimal in Begegnungen einer höherklassigen Mannschaft des Vereins, in dem er gemeldet ist, eingesetzt wurde, hat sich festgespielt und darf nur noch bei Begegnungen dieser höherklassigen Mannschaft eingesetzt werden und muss zu dieser umgemeldet werden.
(2) Ein Spieler eines Vereins mit mehreren Mannschaften kann an einem Spieltag nur einen Spieleinsatz haben.
(3) Diese Regelung gilt auch bei einer vorverlegten Begegnung, einer nachgeholten Begegnung oder einem Wiederholungsspiel.
§ 6 Spielort
(1) Bei einer Nichtverfügbarkeit des Spielortes ist die Heimmannschaft dafür verantwortlich, unverzüglich die gegnerische Mannschaft und die Ligaleitung davon in Kenntnis zu setzen. Die Ligaleitung bestimmt das weitere Verfahren.
(2) Die Heimmannschaft hat dafür Sorge zu tragen, dass vom Warmspielen (§ 8) bis zum Ende der Begegnung am Spielort nicht geraucht wird. Vom Bereich des Tischfußballtisches abgetrennte Räume sind davon nicht betroffen.
§ 7 Spieltisch, Beleuchtung, Bälle und Spielhindernisse
(1) Die Heimmannschaft hat den Spieltisch ordnungsgemäß (sauber, Originalteile, waagerecht ausgerichtet) herzurichten. Die Stangen an dem Spieltisch müssen sehr leicht drehbar und beweglich sein. Gleitmittel ist von der Heimmannschaft auf Verlangen bereitzustellen.
(2) Der Lichteinfall muss den Spieltisch gleichmäßig und ohne ausgeprägte Schattenbildung ausleuchten.
(3) Alle Spieltische, auf denen Begegnungen ausgetragen werden, müssen ITSF-Tische (Partner Tables oder Recognized Tables) sein.
(4) Für alle anderen Tische muss ein Antrag an die Ligaleitung gestellt werden, die über eine Ausnahmeregelung entscheidet.
(5) Es darf in der laufenden Saison nur mit einem dem Tisch zugehörigen Ball-Modell gespielt werden. Bei ITSF-Tischen muss der aktuelle zugehörige ITSF-Ball gespielt werden.
(6) Beanstandete Bälle sind durch eine Fotoaufnahme zu dokumentieren und der Ligaleitung zuzustellen, wenn von der Heimmannschaft kein Ersatzball gestellt werden kann. Die Ligaleitung entscheidet über das weitere Vorgehen.
(7) Muss eine Begegnung aufgrund eines entstandenen Schadens (defekter Spieltisch, defekte Beleuchtung oder sonstiges) unterbrochen werden und kann der Schaden nicht zeitnah behoben werden, so wird das Spiel zu einem anderen Zeitpunkt mit dem Spielstand vor der Unterbrechung und mit denselben Spielern in derselben Aufstellung fortgesetzt.
(8) Die Heimmannschaft ist verpflichtet, bei Defekten (z. B. Münzprüfer, Balldurchlauf) jederzeit die Möglichkeit zu haben, das Spielgerät zu öffnen und somit eine Schadensbehebung herbeizuführen. Ebenso müssen Ersatzteile wie Puppen, Schrauben und Puffer zugänglich sein.
(9) Der Wechsel des Heimtisches während der laufenden Saison ist nur möglich, wenn von einem Tisch, der kein offizieller ITSF-Tisch ist, auf einen ITSF-Tisch gewechselt wird oder triftige Gründe vorliegen, die die Ligaleitung anerkennt.
§ 8 Bereitstellung des Spieltisches für die Gastmannschaft
(1) Der Gastmannschaft muss der Tisch 30 Minuten vor Spielbeginn zur Verfügung gestellt werden, damit diese sich vom ordnungsgemäßen Zustand überzeugen kann und die Möglichkeit zum Einspielen gewährleistet ist.
(2) Sollte die Gastmannschaft den Tisch als "nicht ordnungsgemäß" befinden, kann sie vor Beginn der Begegnung Protest bei der Heimmannschaft einlegen. Auch muss dieser am selben Tag schriftlich bei der Ligaleitung eingereicht werden.
(3) Sollte die Heimmannschaft dem Protest nicht zustimmen, wird die Begegnung ausgetragen und die Ligaleitung bestimmt im Anschluss, wie die Begegnung gewertet wird.
§ 9 Spielbeginn
(1) Die Aufstellung der Mannschaft muss spätestens 15 Minuten nach der auf www.ntfv.de eingetragenen Startzeit festgelegt sein und die Begegnung unverzüglich begonnen werden.
(2) Sollte eine Mannschaft mehr als 15 Minuten nach der festgelegten Uhrzeit die Aufstellung noch nicht festlegt haben, so gilt dies als Nichtantreten, solange die spielbereite Mannschaft dies der Ligaleitung nachweisen kann.
§ 10 Spielregeln und Modus
(1) Es gilt das aktuelle Regelwerk des ITSF. Vom Dresscode darf abgewichen werden.
(2) Der NTFV-Mitgliederversammlung obliegt die Anpassung des gespielten Modus für alle Ligen, sofern dort nicht bestimmt wird, dass jede Ligaversammlung selbst dieses Privileg hat.
§ 11 Spielwertung
(1) Grundlage für die Wertung einer Begegnung ist der zu Beginn eines Spieljahres festgelegte Modus und der daraus resultierende Spielberichtsbogen. Hat eine Mannschaft mehr als die Hälfte der nach Spielbericht zu spielenden Sätze für sich entschieden, hat sie die Begegnung gewonnen und die gegnerische Mannschaft hat die Begegnung verloren. Ein Satzgleichstand ist als „Unentschieden“ zu werten. Eine Begegnung muss – auch bei einem vorzeitigen Sieg – zu Ende gespielt werden.
(2) Punktwertung:
Gewonnene Begegnung = 2:0 Punkte
Verlorene Begegnung = 0:2 Punkte
Unentschieden = 1:1 Punkte
(3) Tritt eine Mannschaft zu einer Begegnung nicht an, so wird die Begegnung mit der maximalen Satz- und Tordifferenz zugunsten der gegnerischen Mannschaft gewertet. Über eine davon abweichende Wertung kann auf der Ligaversammlung abgestimmt werden.
(4) Stehen einer Mannschaft am Spieltag weniger Spieler zur Verfügung als laut Modus zum Gewinn einer Begegnung erforderlich wären, stellt das ein „Nichtantreten“ in Sinne des § 11 Abs. 3 dar.
(5) Tritt eine Mannschaft mit so vielen Spielern an, dass nicht jedes Spiel der Begegnung besetzt werden kann, aber die Begegnung rechnerisch gewonnen werden kann, so werden alle Sätze, die nicht besetzt werden können, mit der maximalen Tordifferenz zu Ungunsten dieser Mannschaft gewertet.
(6) Sätze, die ein nicht spielberechtigter Spieler bestritten hat, werden zu seinen Ungunsten mit der maximalen Tordifferenz gewertet.
(7) Bei Auflösung einer Mannschaft werden sämtliche Spiele der Saison zu Ungunsten der aufgelösten Mannschaft genullt.
(8) Muss eine Begegnung aufgrund verbaler Attacken oder Gewalt abgebrochen werden, ist dem Vorstand des NTFV unverzüglich Bericht über den Vorfall zu erstatten. Der Vorstand kann nach § 18 der Satzung des NTFV die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
§ 12 Mitteilung des Spielergebnisses einer Begegnung
(1) Der Spielberichtsbogen ist von der Heimmannschaft zu führen und von beiden Spielführern zu unterschreiben, sofern nicht die vom NTFV zugelassene Liga-App verwendet wird.
(2) Die Spielergebnisse sind bis zwei Tage nach dem Spieltermin von der Heimmannschaft auf www.ntfv.de einzutragen und bis vier Tage nach Spieltermin von der Gastmannschaft zu bestätigen.
§ 13 Schiedsrichter
(1) Jeder Schiedsrichter, der bei einer Begegnung anwesend ist, darf – sofern er keiner Mannschaft und keinem Verein der Begegnung angehört – auf Bitten einer der Mannschaften schiedsen.
(2) Jede Mannschaft ist berechtigt einen Schiedsrichter im Vorfeld der Begegnung zu beantragen. Der Schiedsrichterobmann des NTFV entscheidet, welcher Schiedsrichter eingesetzt wird.
(3) Der Schiedsrichterobmann ist berechtigt, wenn er es für erforderlich hält, bei einer Begegnung einen Schiedsrichter einzusetzen.
(4) Der Einsatz des Schiedsrichters wird den Mannschaften durch den Schiedsrichterobmann mitgeteilt. Vom Schiedsrichterobmann nominierte Schiedsrichter können nicht abgelehnt werden.
(5) Die Vergütung des Schiedsrichters ist der Gebührenordnung zu entnehmen.
§ 14 Protest und Einspruch
(1) Proteste sind der Ligaleitung schriftlich mitzuteilen. Der Protest muss die Uhrzeit der Eintragung, den genauen Spielstand und das besondere Vorkommnis in Kurzform beinhalten. Die Ligaleitung entscheidet über das weitere Vorgehen und kann im Zweifelsfall auf den Rat des Schiedsrichterobmanns zurückgreifen.
(2) Ansprechpartner sind die Kapitäne und die Co-Kapitäne.
(3) Bei schwerwiegenden Verstößen sind die Ligaleiter verpflichtet, den Vorfall dem Vorstand des NTFV zu melden.
§ 15 Regelungen für Auf- und Abstieg sowie die Meisterschaft
(1) Allen Mannschaften aus den unteren Spielklassen steht die Möglichkeit zum Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse offen.
(2) Sollte eine aufstiegsberechtigte Mannschaft auf den Aufstieg verzichten, gilt automatisch die nächstplatzierte Mannschaft als qualifiziert. Diese Regelung gilt bis zum Fünfplatzierten. Sollte auch dieser verzichten, verbleibt der bestplatzierte vorgesehene Absteiger in der nächsthöheren Spielklasse.
(3) Feststehende Absteiger steigen in die nächsttiefere Spielklasse ab. Sich nach Saisonende auflösende Mannschaften belegen nicht automatisch einen Abstiegsplatz.
(4) Besteht zwischen zwei Mannschaften zu Saisonende Gleichheit in Punkten, Spielen und Torverhältnis und ist dies relevant für Aufstieg, Abstieg oder Meisterschaft, so werden zunächst die zugunsten einer dieser Mannschaften genullten Spiele auch bei der anderen genullt.
(5) Sollte trotz der Anwendung von § 15, Abs. 4 dennoch Gleichheit in Punkten, Spielen und Torverhältnis herrschen, wird von der Ligaleitung ein Relegationsspiel angesetzt. Das Relegationsspiel besteht aus zwei Begegnungen, Hin- und Rückspiel. Das Los entscheidet, welche Mannschaft das erste Heimrecht bekommt. Besteht am Ende des Rückspiels Gleichheit in Punkten, Spielen und Torverhältnis, so wird direkt im Anschluss an das Rückspiel ein Penalty-Schießen gemäß dem ITSF-Regelwerk durchgeführt, um einen Sieger zu ermitteln. Bei unterschiedlichen Tischmodellen findet das Penalty-Schießen auf dem Tisch des Rückspiels statt, sofern nicht beide Modelle am Spielort vorhanden sind.
§ 16 Aufstiegsrunde Niedersachsen
(1) Für die Aufstiegsrunde Niedersachsen qualifizieren sich die besten Mannschaften der jeweils obersten niedersächsischen Ligen der verschiedenen Regionen. Voraussetzung ist, dass der Verein, dem die Mannschaft angehört, noch keine Mannschaft in der Herren-Bundesliga hat. Sollte eine Mannschaft nicht spielberechtigt sein oder auf ihren Startplatz verzichten, rückt die jeweils Nächstplatzierte nach.
(2) Jede Region bekommt die Anzahl an Startplätzen, wie sie Ligen betreibt.
(3) Der NTFV-Vorstand hat die Berechtigung, jede Saison freie Plätze als Wildcard zu vergeben. Diese Plätze sollen vorrangig für Mannschaften gelten, die nicht an einem Ligabetrieb teilnehmen können oder aus einem anderen Grund als qualifizierungswürdig bewertet werden. Auch können Plätze zum Auffüllen der Aufstiegsrunde vergeben werden, damit der reibungslose Turnierablauf gewährleistet werden kann. Darüber hinaus können weitere Plätze an bestehende Ligen vergeben werden. Es besteht kein Anspruch auf Wildcard-Plätze.
(4) Die bestplatzierten Mannschaften qualifizieren sich für die entsprechende Regionalliga der folgenden Saison. Die Anzahl der qualifizierten Mannschaften wird durch den DTFB festgelegt.
(5) Mannschaften, deren Verein noch nicht mit einer Mannschaft in der Herren-Bundesliga vertreten ist, können sich für die Aufstiegsrunde Niedersachsen qualifizieren, auch wenn sie Bundesligaspieler im Team haben. Durch die Qualifikation für die Regionalliga, welche der nächsten Saison zugeordnet ist, werden die Spieler für andere Vereine in den Regional- und Bundesligen automatisch im Sinne des § 4 Abs. 6 gesperrt. Das gilt nicht, wenn der Bundesligaspieler nicht als Spieler an der Aufstiegsrunde Niedersachsen teilnimmt.
(6) Spielberechtigt sind alle SpielerInnen, die die Bedingungen gemäß § 4 Abs. 7 erfüllen.
(7) Eine Mannschaft muss einem eingetragenen Verein (e.V.) angehören, der Mitglied im NTFV ist.
