Spielordnung

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Spielordnung des Niedersächsischen Tischfussball Verbandes (NTFV e.V.)

 

Inhaltsverzeichnis     §11 Spielwertung
  §1 Allgemeines   §12 Mitteilung des Pflichtspielergebnisses und Einsendung des Spielberichtes
  §2 Spieljahr   §13 Schiedsrichter
  §3 Spieltermine   §14 Protest und Einspruch
  §4 Persönliche Spielberechtigung   §15 Einteilung bei Neu- oder Wiederaufnahme einer Mannschaft
  §5 Spielberechtigung in einer Mannschaft   §16 Regelung für Auf- und Abstieg sowie Modus
  §6 Manschaftsname   §17 Spielort
  §7 Spieltisch, Beleuchtung, Bälle, Spielhindernisse   §18 Turniere
  §8 Bereitstellung des Spieltisches für die Gastmannschaft   §19 Teilnahme an Landesmeisterschaft/Landesliga und Verbandszugehörigkeit
 §9 Spielbeginn   §20 Änderung der Spielordnung
  §10 Spielregeln  

 

§1 Allgemeines

Alle Tischfußballspiele von Mannschaften der Ligen des NTFV im Rahmen der laufenden Saison werden nach der nachfolgenden Spielordnung durchgeführt.

Änderungen der Spielordnung sind in §18 geregelt.

 


§2 Spielzeitraum

Der Spielzeitraum der folgenden Saison wird von den jeweils zuständigen Ligaleitern festgesetzt und verkündet. In jedem Fall müssen sämtliche Spiele bis zur Landesliga desselben Jahres absolviert worden sein.


§3 Spieltermine

3.1 Die Spieltermine werden vor Saisonbeginn auf ntfv.de von den Ligaleitern festgelegt.

3.2 Die Regelungen für Einhaltung der Termine und Terminänderungen sowie das Prozedere bei Terminverlegungen obliegt den jeweiligen Ligaleitungen und müssen auf den Ligaversammlungen kommuniziert werden.

3.3 Die Ligaleitung kann Terminänderungen bzw. Spielverlegungen anordnen, wenn andere Veranstaltungen dies erfordern oder ähnlich gravierende Gründe vorliegen.

3.4 Bei einem nicht zustande gekommenen Spiel obliegt die Wertung der Begegnung der Ligaleitung.

3.4.1 Kommen Begegnungen durch unvorhersehbare und/oder triftige Gründe nicht zur Austragung, so ist die betreffende Mannschaft verpflichtet, dies unverzüglich der Ligaleitung schriftlich und dem Spielführer des Gegners telefonisch zu melden

3.4.2 Ein neuer Spieltermin wird gemäß den Regularien der jeweiligen Liga angesetzt, falls die Ligaleitung die Gründe anerkennt.


§4 Persönliche Spielberechtigung

4.1 Ein Spieler ist spielberechtigt, sobald er NTFV-Mitglied ist und online sichtbar für die entsprechende Mannschaft eingetragen ist.

4.2 Für einen Einsatz in einer höherklassigen Mannschaft desselben Vereins ist es nicht notwendig, dass der Spieler online der höherklassigen Mannschaft zugeordnet wird.

4.3 Wechselt ein Spieler, der einer Mannschaft zugeordnet ist, zu einer Mannschaft, die nicht demselben Verein angehört, so hat er ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Antrages für den Mannschaftswechsel bei der Ligaleitung für die folgenden drei Spieltage Spielsperre. Das ist unabhängig davon, ob er in der laufenden Saison bei einer Begegnung einen Spieleinsatz hatte.

4.4 Vor dem ersten Spieleinsatz und bis spätestens Ende des ersten Spieltages ist ein Vereinswechsel ohne Spielsperre möglich. §4 Abs. 1 bleibt hierbei gültig.

4.5 Bei Auflösung einer Mannschaft während der laufenden Saison unterliegen die jeweiligen Spieler ebenfalls einer Spielsperre für die folgenden drei Spieltage. Sämtliche Begegnungen dieser aufgelösten Mannschaft werden zu Ungunsten der aufgelösten Mannschaft genullt.

4.6 Sätze, die ein nichtspielberechtigter Spieler bestritten hat, werden zu seinen Ungunsten mit der maximalen Tordifferenz gewertet.

4.7 Wenn sich eine Mannschaft über die Landesliga zur Aufstiegsrunde für die Bundesliga qualifiziert, dürfen alle Spieler dieser Mannschaft in der kommenden Saison nur in dieser Mannschaft Bundesliga spielen.


§5 Spielberechtigung in einer Mannschaft

5.1 Ein Spieler, der dreimal in Begegnungen einer höherklassigen Mannschaft eingesetzt wurde, hat sich festgespielt und darf nur noch bei Begegnungen dieser höherklassigen Mannschaft eingesetzt werden und muss zu dieser umgemeldet werden.

5.2 Ein Spieler eines Vereins mit mehreren Mannschaften kann an einem Spieltag nur einen Spieleinsatz haben.

5.3 Diese Regelung gilt auch:

  • bei einer vorverlegten Begegnung
  • bei einer Begegnung, die nachgeholt wird
  • bei einem Wiederholungsspiel


§6 Mannschaftsname

Die Bezeichnung einer Mannschaft entspricht den Regelungen der gültigen DTFL Lizenzordnung. Ausnahme: Die zuständige Ligaleitung behält sich vor, Mannschaftsnamen aus Gründen des Gesamtkonzepts der Tischfußball-Bundesligen sowie der Außendarstellung und Gesamtvermarktung abzulehnen.


§7 Spieltisch, Beleuchtung, Bälle, Spielhindernisse

7.1 Die Heimmannschaft hat den Spieltisch ordnungsgemäß (sauber, Originalteile, waagerecht ausgerichtet) herzurichten. Die Stangen an dem Spieltisch müssen sehr leicht drehbar und beweglich sein. Gleitmittel ist von der Heimmannschaft auf Verlangen bereitzustellen.

7.2 Der Lichteinfall muss den Spieltisch gleichmäßig und ohne ausgeprägte Schattenbildung ausleuchten.

7.3 Alle Spieltische, auf denen Begegnungen ausgetragen werden, müssen ITSF-Tische (Partner Tables oder Recognized Tables).

7.4 Für alle anderen Tische muss ein Antrag an die Ligaleitung gestellt werden, die dann darüber entscheidet.

7.5 Es darf in der laufenden Saison nur mit einem dem Tisch zugehörigen Ball-Modell gespielt werden. Bei ITSF-Tischen muss der aktuelle zugehörige ITSF-Ball gespielt werden.

7.6 Beanstandete Bälle sind via Foto zu dokumentieren und der Ligaleitung zuzustellen, wenn von der Heimmannschaft kein Ersatzball gestellt werden kann. Die Ligaleitung entscheidet über das weitere Vorgehen.

7.7 Muss eine Begegnung aufgrund eines entstandenen Schadens (defekter Spieltisch, defekte Beleuchtung oder sonstiges) unterbrochen werden und kann der Schaden nicht zeitnah behoben werden, so wird das Spiel zu einem anderen Zeitpunkt mit dem Spielstand vor der Unterbrechung und mit denselben Spielern fortgesetzt.

7.8 Der Heimmannschaft obliegt die Verpflichtung, bei Defekten (Münzprüfer, Balldurchlauf) jederzeit die Möglichkeit zur Öffnung des Spielgerätes und somit eine Schadensbehebung herbeizuführen. Ebenso müssen Ersatzteile wie Puppen, Schrauben und Puffer zugänglich sein.

7.9 Der Wechsel des Heimtisches während der laufenden Saison ist nur möglich, wenn von einem Tisch, der kein offizieller ITSF-Tisch ist, auf einen ITSF-Tisch gewechselt wird oder triftige Gründe vorliegen, die die Ligaleitung anerkennt.


§8 Bereitstellung des Spieltisches für die Gastmannschaft

8.1. Der Gastmannschaft muss der Tisch 30 Minuten vor Spielbeginn zur Verfügung gestellt werden, damit diese sich vom ordnungsgemäßen Zustand überzeugen kann und die Möglichkeit zum Einspielen gewährleistet ist.

8.2. Sollte die Gastmannschaft den Tisch als "nicht ordnungsgemäß" befinden, kann sie vor Beginn der Begegnung Protest einlegen. Dieser muss anschließend schriftlich bei der Ligaleitung eingereicht werden.

8.3. Sollte die Heimmannschaft dem Protest nicht zustimmen, wird die Begegnung ausgeführt und die Ligaleitung bestimmt im Anschluss, wie die Begegnung gewertet wird.


§9 Spielbeginn

9.1 Die Aufstellung der Mannschaft muss spätestens 15 Minuten nach der auf ntfv.de eingetragenen Startzeit festgelegt sein und die Begegnung begonnen werden.

9.2 Sollte eine Mannschaft später als 15 Minuten nach der festgelegten Uhrzeit die Aufstellung festlegen, so gilt dies als Nichtantreten, solange die spielbereite Mannschaft dies der Ligaleitung nachweisen kann.

9.3 Tritt eine Mannschaft zu einer Begegnung nicht an, so wird die Begegnung mit der maximalen Satz- und Tordifferenz zugunsten des Gegners gewertet.


§10 Spielregeln

Es gelten die aktuellen Spielregeln des ITSF (abgesehen von Modus und Dresscode).


§11 Spielwertung

11.1 Grundlage für die Wertung einer Begegnung ist der zu Beginn eines Spieljahres festgelegte Modus und der daraus resultierende Spielberichtsbogen. Hat eine Mannschaft mehr als die Hälfte der lt. Spielbericht zu spielenden Sätze für sich entschieden, dann hat sie die Begegnung gewonnen und ihr Gegner hat die Begegnung verloren. Ein Satzgleichstand ist als „Unentschieden“ zu werten. Eine Begegnung muss – auch bei einem vorzeitigen Sieg – zu Ende gespielt werden.

11.2 Punktwertung:

11.2.1 Gewonnene Begegnung = 2:0 Punkte

11.2.2 Verlorene Begegnung = 0:2 Punkte

11.2.3 Unentschieden = 1:1 Punkte

11.3 Stehen einer Mannschaft am Spieltag weniger Spieler zur Verfügung, als laut Modus zum Gewinn einer Begegnung erforderlich wäre, ist das ein „Nichtantreten“ gemäß § 8 Abs. 3.

11.4 Tritt eine Mannschaft mit so vielen Spielern an, dass nicht jedes Spiel der Begegnung besetzt werden kann, aber die Begegnung rechnerisch gewonnen werden kann, so werden alle Sätze, die nicht besetzt werden können, mit der maximalen Tordifferenz zu Ungunsten dieser Mannschaft gewertet.

11.5 Muss eine Begegnung aufgrund verbaler Attacken oder physischer Gewalt abgebrochen werden, so wird das Spiel, wenn die Ligaleitung die Schuldfrage eindeutig klären kann, mit der maximalen Differenz von Sätzen und Toren zu Ungunsten des Verursachers gewertet.


§12 Mitteilung des Pflichtspielergebnisses und Einsendung des Spielberichtes

12.1 Der Spielberichtsbogen ist von der Heimmannschaft zu führen und von beiden Spielführern zu unterschreiben, sofern nicht die vom NTFV zugelassene Liga-App verwendet wird.

12.2 Die Spielergebnisse sind bis zwei Tage nach dem Spieltermin von der Heimmannschaft auf ntfv.de einzutragen und bis vier Tage nach Spieltermin von der Gastmannschaft zu bestätigen.


§13 Schiedsrichter

13.1 Jeder Schiedsrichter, der bei einer Begegnung anwesend ist, darf – sofern er keiner Mannschaft und keinem Verein der Begegnung angehört – auf Bitten einer der Mannschaften zu der in §12 Abs.3 genannten Vergütung schiedsen.

13.2 Die Ligaleitung und/oder der Obschiedsrichter ist berechtigt, wenn er es für erforderlich hält, bei einer Begegnung einen Schiedsrichter einzusetzen.

13.3 Jede Mannschaft ist berechtigt einen Schiedsrichter im Vorfeld der Begegnung (mindestens 2 Wochen vorab) zu beantragen. Die Ligaleitung/der Obschiedsrichter entscheidet, welcher Schiedsrichter eingesetzt wird (die Verfügbarkeit wird hierbei berücksichtigt). Die Vergütung ist der Gebührenverordnung zu entnehmen.

13.4 Der Einsatz des Schiedsrichters wird den Mannschaften schriftlich durch die Ligaleitung mitgeteilt. Von der Ligaleitung/vom Obschiedsrichter nominierte Schiedsrichter können nicht abgelehnt werden.

13.5 Die Autorität des Schiedsrichters und die Ausübung der Befugnisse, die ihm durch die Spielordnung gegeben werden, erstrecken sich auf den gesamten Zeitraum seiner Anwesenheit am Spielort.

13.6 Der Schiedsrichter ist verpflichtet, 15 Minuten vor Spielbeginn am jeweiligen Spielort zu erscheinen.

13.7 Dem Schiedsrichter obliegt die Verpflichtung, vor Spielbeginn Spieltisch, Beleuchtung und Bälle auf ihren ordnungsgemäßen Zustand (§ 6) zu überprüfen. Er vergleicht den Einsatz der auf dem Mannschaftsmeldeformular vermerkten Spieler mit den spieleberechtigten Spielern der jeweiligen Mannschaft (ntfv.de). Außergewöhnliche Vorfälle hat er der Ligaleitung am darauffolgenden Tag zu melden und binnen acht Tagen einen schriftlichen Bericht nachzureichen.

13.8.1 Bei nicht zu beseitigenden Störungen durch Zuschauer ist der Schiedsrichter berechtigt, den Spieltisch von zuschauenden Spielern und anderen Mitgliedern der beteiligten Vereine räumen zu lassen. Die Spielführer der beteiligten Mannschaften sind verpflichtet, den Schiedsrichter bei dieser Maßnahme zu unterstützen.

13.8.2 Der Schiedsrichter kann Spieler, zuschauende Spieler oder andere Vereinsmitglieder wegen ungebührlichen oder unsportlichen Verhaltens verwarnen und, sofern die bereits verwarnte Person
sich weiterhin unsportlich benimmt, diese von einer evtl. weiteren Teilnahme ausschließen und nach eigenem Ermessen den Satz, das Spiel oder die Begegnung zu Ungunsten der störenden Partei mit der maximalen Tordifferenz werten. Er ist berechtigt, eine Spielsperre bei der Ligaleitung und dem Obschiedsrichter zu beantragen, wenn sich Spieler

13.8.2.1 wiederholt ungebührlich oder unsportlich verhalten

13.8.2.2 seinen Anweisungen nicht Folge leisten

13.8.2.3 beschimpfende und beleidigende Äußerungen sowie Drohungen gegen ihn aussprechen.

13.9 Hinsichtlich der Dauer der Spielsperre wird im Zuge einer Schiedsgerichtssitzung entschieden. Auf Antrag kann eine außerplanmäßige Schiedsgerichtssitzung einberufen werden.
13.10 Die am Spielort getroffenen Entscheidungen des Schiedsrichters sind endgültig, sofern diese der Satzung bzw. Spielordnung entsprechen.


§ 14 Protest und Einspruch

14.1 Proteste sind der Ligaleitung schriftlich mitzuteilen. Der Protest muss die Uhrzeit der Eintragung, den genauen Spielstand und das besondere Vorkommnis in Kurzform beinhalten. Die Ligaleitung entscheidet über das weitere Vorgehen und kann im Zweifelsfall auf den Rat des Schiedsrichter-Obmanns zurückgreifen.

14.2 Ansprechpartner für den NTFV sind Kapitäne und Ko-Kapitäne.

14.3 Die von der jeweiligen Ligaleitung geladenen Zeugen im Falle einer nötigen Anhörung bei einem Protest, Einspruch oder eines schwerwiegenden Zwischenfalls haben bei der angesetzten Anhörung zu erscheinen. Die Zeugen haben die Möglichkeit, das Fernbleiben schriftlich drei Tage vor dem Verhandlungstermin unter Darlegung der Gründe mitzuteilen. Die Zeugen sind nicht zu Aussagen verpflichtet, durch die sie sich selbst belasten. Unentschuldigtes Fernbleiben der von der Ligaleitung geladenen Zeugen kann mit einer Ordnungsstrafe lt. NTFV Gebührenordnung und Spielsperre belegt werden.

14.4 Ligaleiter und Obschiedsrichter sind nicht stimmberechtigt, wenn Belange des eigenen Vereines/der eigenen Mannschaft verhandelt werden. Sie dürfen in diesem Fall bei der Anhörung von Zeugen nicht anwesend sein, jedoch können sie als Zeuge zu einer solchen Sitzung geladen werden.


§ 15 Einteilung bei Neu- oder Wiederaufnahme einer Mannschaft

Neu eingetretene oder wieder in den Verband aufgenommene Mannschaften werden der untersten Spielklasse zugeteilt. Es kann eine Wildcard für eine Spielklasse, die dem Leistungsniveau der Mannschaft entspricht, beantragt werden. Darüber wird bei der Ligaversammlung abgestimmt.


§ 16 Regelung für Auf- und Abstieg sowie Modus

16.1.1 Allen Mannschaften aus den unteren Spielklassen, die ordnungsgemäß dem NTFV gemeldet und deren Aufnahme durch denselben bestätigt wurden, steht die Möglichkeit zum Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse offen.

16.1.2 Sollte eine aufstiegsberechtigte Mannschaft auf den Aufstieg verzichten, gilt automatisch die nächstplatzierte Mannschaft als qualifiziert. Diese Regelung gilt bis zum Fünfplatzierten. Sollte auch dieser verzichten, verbleibt der bestplatzierte vorgesehene Absteiger.

16.2.1 Feststehende Absteiger steigen in die nächsttiefere Spielklasse ab.

16.2.2 Sich nach Saisonende auflösende Mannschaften belegen nicht automatisch einen Abstiegsplatz.

16.3 Der NTFV-Mitgliederversammlung obliegt die Anpassung des gespielten Modus für alle Ligen, sofern dort nicht bestimmt wird, dass jede Ligaversammlung selbst dieses Privileg hat.

16.4.1 Besteht zwischen zwei Mannschaften zu Saisonende Gleichheit in Punkten, Spielen und Torverhältnis, so wird von der Ligaleitung ein Relegationsspiel angesetzt.

16.4.2 Das Relegationsspiel besteht aus zwei Begegnungen, Hin- und Rückspiel. Das Los entscheidet, welche Mannschaft das erste Heimrecht bekommt. Besteht am Ende des Rückspiels Gleichheit in Punkten, Spielen und Torverhältnis, so wird direkt im Anschluss an das Rückspiel ein Penalty-Schießen gemäß des ITSF-Regelwerks durchgeführt um einen Sieger zu ermitteln.

16.4.3 Hat eine Mannschaft, zu deren Gunsten im Laufe der Saison genullt worden ist, Punktgleichheit auf einem Auf- oder Abstiegsplatz, so werden die Begegnungen der Mannschaft zu deren Ungunsten genullt worden ist, bei den punktgleichen Mannschaften nicht berücksichtigt. So hat die Nullung keinen unmittelbaren Einfluss auf Auf- und Abstieg.

16.5 Den Ligaleitern und dem Kassenwart des NTFV obliegen alle Maßnahmen zur Vorbereitung eines Spieljahres. Die Mannschaftskapitäne sind verpflichtet, sich innerhalb des von den Ligaleitern vorgegebenen Rückmeldezeitraums bei diesen mit dem aktuellen, vom Kassenwart entworfenen Mannschafts-Meldebogen zurückzumelden bzw. eine Abmeldung von der Liga vorzunehmen.

16.6 Dem NTFV-Präsidium ist die Möglichkeit gegeben, einen Verein oder eine Mannschaft bei schweren Verstößen gegen die Satzung, Spielordnung oder Gebührenordnung des NTFV e.V. eine Klasse zurückzustufen, eine Aufstiegssperre zu verhängen oder von der Liga auszuschließen.


§ 17 Spielort

17.1 Bei einer Nichtverfügbarkeit des Spielortes ist die Heimmannschaft dafür verantwortlich, unverzüglich die gegnerische Mannschaft und die Ligaleitung davon in Kenntnis zu setzen. Die Ligaleitung bestimmt das weitere Verfahren.

17.2 Die Heimmannschaft hat dafür Sorge zu tragen, dass vom Warmspielen (§ 7) bis zum Ende der Begegnung am Spielort nicht geraucht wird. Vom Bereich des Tischfußballtisches abtrennbare Räume sind davon nicht betroffen.


§ 18 Turniere

18.1. Turniere müssen gemäß der Ranglisten-Turnierordnung des DTFB gemeldet werden. Hierzu ist das zugehörige Antragsformular des NTFV e.V. zu verwenden.

18.2. Landesliga

18.2.1 Qualifikation
Es qualifizieren sich die besten Mannschaften der jeweils obersten Niedersächsischen Ligen. Voraussetzung ist das dieses Team/Mannschaft/Verein noch keine andere Mannschaft in der Bundesliga hat. Sollte es in den oberen Ligen nicht genug oder schon qualifizierte Mannschaften geben, werden die Plätze mit den nächsten Platzierten aufgefüllt.

18.2.2. Startplätze
Jede Liga bekommt die Anzahl an Startplätzen, wie sie Ligen betreibt.

18.2.3. Bundesligaspieler bei der Landesmeisterschaft
Manschaften die nicht in der Bundesliga spielen aber Bundesligaspieler im Team haben, können sich auch für die Landesliga qualifizieren. Verfahrensweise: Da die Landesliga zur nächsten Saison gehört, können auch Spieler der aktuellen Bundesliga an der Landesliga teilnehmen. Wenn dieses Team bei der Landesliga gewinnt und sich somit den Startplatz für die Auftstiegsrunde zur 2. Bundesliga sichert, sind diese Spieler für andere Teams für die nächste Bundesliga automatisch gesperrt.

18.2.4. Wildcards
Der NTFV-Vorstand/Spielführer hat die Berechtigung jedes Jahr freie Plätze als Wildcard zu vergeben. Diese Plätze sollen vorrangig für Manschaften gelten die nicht an einem Ligabetrieb teilnehmen können oder die es sich aus einem anderen Grund verdient haben. Auch können Plätze zum Auffüllen der Liga vergeben werden, damit der reibungslose Turnierablauf gewährleitet werden kann. Weiterhin können auch weitere Plätze an bestehende Ligen vergeben werden. Auf Wildcard-Plätze besteht kein Anspruch.

18.2.5. Spielberechtigung bei der Landesliga
Spielberechtigt sind alle Spieler, die beim DTFB gemeldet sind (egal ob über den NTFV oder einen anderen Verband).


§ 19 Teilnahme an Landesmeisterschaft/Landesliga und Verbandszugehörigkeit

19.1 Für die Teilnahme an einer Doppeldisziplin muss einer der beiden Spieler seinen Erstwohnsitz in Niedersachsen haben und beide Spieler müssen beim NTFV gemeldet sein.

19.2 Für die Teilnahme an einer Einzeldisziplin muss der Erstwohnsitz des Spielers in Niedersachsen sein.

19.3 Die Genehmigung für gleichzeitige Meldung eines Spielers in mehreren Landesverbänden obliegt dem Vorstand.

19.4 Bundesligaspieler einer Mannschaft des Landesverbandes müssen beim NTFV gemeldet sein.


§ 20 Änderung der Spielordnung

20.1 Anträge auf Änderung der Spielordnung sind schriftlich beim NTFV-Vorstand einzureichen.

20.2 Die NTFV-Vorstand beschließt Änderungen der Spielordnung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

20.3 Die Änderungen treten sofort in Kraft.



Gültiger Stand vom 23.02.2020

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